SIGNO KMU-Patentaktion

Mit dem Patent zum Erfolg

Mit bis zu 8.000 EUR bzw. 50 Prozent ihrer Kosten werden Unternehmen in der KMU-Patentaktion finanziell gefördert, wenn sie ihre Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch Patente oder Gebrauchsmuster sichern wollen. Da die Antragstellung nur noch bis Ende 2015 möglich war, gelten die folgenden Informationen nur für Unternehmen bereits bewilligter und laufender Fördervorhaben.

Wer war antragsberechtigt?

  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Selbständige der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe gemäß EU-Definition
  • die im Haupterwerb betrieben werden und ihren Geschäftssitz bzw. die Produktionsstätte in Deutschland hatten,
  • die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hatten.

Wie konnte ein Unternehmen teilnehmen?
Die Antragstellung konnte nur durch einen zugelassenen SIGNO-Partner wie die ATHENA erfolgen. Wenn Sie an dem Nachfolgeprogramm WIPANO teilnehmen wollen. Kontaktieren Sie uns unter wipano@myATHENA.de oder wenden Sie sich direkt an unsere Experten vor Ort. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sind die Voraussetzungen erfüllt, unterstützen wir Sie kostenlos bei der Antragstellung.

Welche Kosten werden gefördert?

    1. Recherche zum Stand der Technik
      Eine qualitativ hochwertige Recherche zum Stand der Technik ist der erste Schritt zum Patent und erforderlich, um die Chancen für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster abzuschätzen und die bestmögliche Basis für das Anmeldeverfahren zu schaffen. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro

 

  • Kosten-Nutzen-Analyse
    Die Kosten-Nutzen-Analyse ist der zweite Teilschritt. Sie ist Voraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Patentanmeldung und hilft, Verwertungserfolge einer Erfindung frühzeitig zu erkennen. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro

 

 

  • Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland
    Durch die patentanwaltliche Unterstützung im Rahmen des Anmelde- und Prüfverfahrens können sich die Chancen auf Erteilung eines Patentes erhöhen. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 2.100 Euro

 

 

  • Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung
    Eine professionelle Unterstützung soll die erfolgreiche Umsetzung und wirtschaftliche Verwertung einer geschützten Erfindung verbessern. Gefördert werden hier bspw. Kosten für Marken oder Designanmeldungen, erste Messeauftritte, das Material zum Prototypenbau, Webseitenerstellen und andere Vermarktungsleistungen. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 1.600 Euro

 

 

  • Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland
    Die Förderung der patentanwaltlichen Unterstützung und der Gebühren von Auslandsanmeldungen soll den Unternehmen die erforderlichen Schritte einer erfolgreichen Vermarktung ihrer Erfindung auch außerhalb Deutschlands erleichtern. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 2.700 Euro

 

Weitere Informationen:

 

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