WIPANO
Wir unterstützen Sie gerne beim WIPANO-Förderprogramm „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ – kurz WIPANO. Das Programm wurde 2016 zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung für Hochschulen und Unternehmen neu aufgelegt und 2020 nochmals erneuert. Es vereint die ehemaligen Richtlinien zur Normungsförderung und von SIGNO. Die WIPANO-Richtlinie finden Sie hier.
Die ATHENA unterstützt Hochschulen und Unternehmen als qualifizierter Dienstleister für die meisten Phasen der Förderung von der Identifizierung und Bewertung von Ideen, über die Begleitung der schutzrechtlichen Sicherung von Erfindungen bis zur erfolgreichen wirtschaftlichen Vermarktung von Innovationen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten durch WIPANO finanzielle Zuschüsse in Höhe von über 16.000 EUR für die Patentanmeldung, wenn sie in den letzten 3 Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Für diese Unternehmen bereiten wir kostenlos die Antragsunterlagen unterschriftsreif vor. Wir begleiten mit Rat und Tat während des laufenden Vorhabens und unterstützen beim Vorbereiten der Zahlungsanforderungen.
Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen werden bei WIPANO durch die Verwertungsförderung bei der Identifizierung, schutzrechtlichen Sicherung und erfolgreichen wirtschaftlichen Vermarktung von Erfindungen gefördert.
Leistungspakete
Als anerkannter qualifizierter Dienstleister gemäß der WIPANO-Richtlinie bietet die ATHENA die Durchführung der sog. Leistungspakete Prüfung der Neuheit, Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie die Strategieberatung bzw. Beratung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung (LP 1-3) als auch die vorgesehenen Aktivitäten zur wirtschaftlichen Verwertung der Schutzrechte und die Portfolioverwaltung (LP 5-6) an:
LP 1: Prüfung der Neuheit – Patentrecherche
Umfassende Neuheitsrecherche. Die Recherche zum Stand der Technik hilft dabei, die Erfolgswahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Anmeldung gut abschätzen zu können und eine möglichst breite Definition der Schutzansprüche passgenau vorzubereiten.
LP 2: Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung – Kosten-Nutzen-Analyse
Sollte bei der Recherche kein neuheitsschädlicher Stand der Technik gefunden worden sein, ist die Kosten-Nutzen-Analyse inkl. der Analyse zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit verpflichtend durchzuführen. Die Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit und die Kosten-Nutzen-Analyse bieten eine gute, zahlenbasierte Basis für die wirtschaftliche Verwertung der Erfindung.
LP 3: Strategieberatung (Pflichtpaket bei internationaler Anmeldung)
Entwicklung einer Anmeldestrategie und Unterstützung bei der Auswahl und Kommunikation mit dem Patentanwalt.
LP 4: Patentanmeldung (bei Ihrem Patentanwalt)
Patentanwaltsleistungen inkl. Amtsgebühren, die im Zusammenhang mit der nationalen oder internationalen Patent- und/oder Gebrauchsmusteranmeldung entstehen. Auch weitere Schutzrechtskosten für bspw. eine Marken- oder Designanmeldung mit Bezug zur Erfindung werden gefördert.
LP 5: Maßnahmen zur Verwertung des Patents
Weitere Kosten für die Verwertung des Patents, für die Entwicklung einer Verwertungsstrategie, Messeteilnahmen, Prototypen-Bau, Zulassungsberatung, …
Für weitere Informationen können Sie hier unseren Flyer herunterladen.
Abrechnung der WIPANO-Förderung
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Abrechnung Ihrer WIPANO-Patentförderung. Dabei ist es egal, ob Sie noch kurz vor dem Förderzeitraum-Ende einzelne Pflichtpakete erledigen müssen oder wir Ihnen beim Ausfüllen der Abrechnungsunterlagen helfen sollen. Wir kennen die Herausforderungen!
Innovationsförderung
Aktuelles
Neu in der Piezothek:
- Innovative Ultraschall-Torsionskonverter
- Flexible Ultraschallgeneratoren bis 1 kW
Schaut mal rein!WIPANO Fördermittel für die Patentanmeldung
Die neue Richtlinie für das Förderprogramm WIPANO wurde veröffentlicht. Kleine und mittlere Unternehmen können für Patentkosten über 16.000 EUR Fördermittel erhalten. Mehr Informationen finden Sie hier .
Antragstellung ab sofort wieder möglich!ZIM Fördermittel aus dem Innovationsprogramm für den Mittelstand.
Die neue Richtlinie für das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand wurde veröffentlicht. Insbesondere die eigenen Personalkosten für innovative Entwicklungsvorhaben können gefördert werden. Mehr zur schnellen und einfachen Antragstellung finden Sie hier.Netzwerke
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